Nothgottesstr. 3
DE-65366 Geisenheim
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Folgende AGBs sind Bestandteil für alle zwischen dem Dienstleister
Intranor Inh. Ugur Erden, Nothgottesstr. 3, 65366 Geisenheim,
Deutschland und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die
Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen
nicht unverzüglich nach dem Zugang (spätestens binnen 3 Werktagen)
widerspricht. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie
diesen AGBs entsprechen. Diese AGBs gelten im Übrigen ferner für
die per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz und
Änderungsaufträge.


  • 1 Angebot & Abwicklung
  1. Vor Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird grundsätzlich dem
    Auftraggeber durch Intranor, Inh. Ugur Erden in schriftlicher
    oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, welcher durch den
    Auftraggeber (Auftragserteilung) freigegeben werden muss. Kleinere
    Aufträge, also Aufträge mit einem Nettowert bis zu 250,- Euro
    sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keine
    Unterbreitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner
    vorherigen Genehmigung.
  2. Der Auftraggeber legt Intranor, Inh. Ugur Erden vor Ausführung der
    Vervielfältigung Korrekturmuster vor bzw. erklärt schriftlich die
    Freigabe des vorgelegten Datensatz bzw. Entwurf/ Reinzeichnung.
  3. Intranor, Inh. Ugur Erden ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu
    übertragen oder eben selbst auszuführen.

  • 2 Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Mitwirkung
  1. Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur
    Verfügung stellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im
    urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei
    von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht
    verletzt werden. Eine Prüfung von Seiten Intranor, Inh. Ugur
    Erden erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten etc.
    nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber
    Intranor, Inh. Ugur Erden für Ansprüche Dritter hinsichtlich
    der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain
    von allen Ersatzansprüchen frei.
  2. Der
    Auftragsgeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen
    Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen um eine eventuelle
    weitere Übersendung sicher zu stellen. Sollte es beim
    Übertragungswege, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten,
    Unterlagen etc. kommen, kann Intranor, Inh. Ugur Erden hierfür
    nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt
    die Verantwortung für die Übermittlung der Daten
  3. Im
    Wege der Übermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass beim
    Übertragungsweg, trotz höchster Sicherheitsstandards, die
    Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw.
    abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber
    die Verantwortung.
  4. Sollten
    Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern
    vorliegen, ist auch hier Intranor, Inh. Ugur Erden
    haftungsmäßig nicht belangbar außer bei Vorsatz und grober
    Fahrlässigkeit.
  5. Die
    Haftung von Intranor, Inh. Ugur Erden ist ausgeschlossen bei
    Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport
    auf das System des Auftraggebers entstehen können.
  6. Für
    den Fall des Datenverlustes bei Intranor, Inh. Ugur Erden,
    trotz stetigen Backups der Daten, ist der Auftraggeber verpflichtet,
    die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich
    Intranor, Inh. Ugur Erden zur Verfügung zu stellen.
  7. Reinzeichnungen,
    Skizzen sprich Entwürfe sowie fertige Daten und Dateien unterliegen
    dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes
    gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche
    Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  8. Nach
    Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und
    somit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber wird Intranor,
    Ugur Erden dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag
    gegebenen Arbeit in dem Umfang übertragen, wie dies für den
    Auftrag vereinbart ist (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt
    Intranor, Inh. Ugur Erden die Verpflichtung durch Einräumung
    nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet Deutschland für
    die Einsatzdauer.
  9. Eine
    Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber
    bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Intranor,
    Ugur Erden.
  10. Vorschläge
    des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein
    Mit-Urheberrecht
  11. Intranor,
    Ugur Erden hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
    als Urheber genannt zu werden
  12. Intranor,
    Ugur Erden ist jederzeit, auch wenn Intranor, Inh. Ugur
    Erden das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt hat, berechtigt,
    Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu
    verwenden.
  13. Lieferverpflichtungen
    Übersendung sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die
    Leistung zur Versendung gelangt ist.
  14. Lieferfristen
    sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige
    Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten,
    Bildern Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.

  • 3 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen, Monatliche Pakete, SEO
  1. Intranor,
    Ugur Erden genießt Gestaltungsfreiheit. Wünscht der
    Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat
    er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen hinsichtlich der
    künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Intranor, Inh.
    Ugur Erden behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene
    Arbeiten.
  2. Verzögert
    sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der
    Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Intranor, Inh. Ugur
    Erden eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen.
  3. Bei
    Buchung eines monatlichen Paketes fallen sämtliche Kosten für die
    angegebene Vertragslaufzeit (6 oder 12 Monate) jeweils im Jahr
    voraus oder Anfang des Monats bei monatlicher Zahlungsweise an. Die
    Zahlung ist jeweils binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung
    durchzuführen.
  4. Intranor,
    Ugur Erden garantiert in keiner Weise für eine Top Platzierung
    bei Google oder anderen Suchmaschinen. Die Suchmaschinenoptimierung
    erfolgt nach besten Gewissen und technischen Anforderungen. Ob ein
    Platz in den vorderen Rankings erreicht wird obliegt allein dem
    Suchmaschinenanbieter.

  • 4 Vergütung
  1. Die
    vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die geltende
    Mehrwertsteuer hinzukommt. Zölle, Lizenzgebühren, auch
    nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem Auftraggeber
    ebenfalls in Rechnung gestellt.
  2. Die
    Vergütung ist unverzüglich, spätestens jedoch am 10. Werktag nach
    Ablieferung der Daten, Dateien, Bilder, etc. pp. fällig, und zwar in
    voller Höhe, sprich zahlbar ohne Abzug.
  3. Bei
    Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie
    Aufträge die größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe
    finanzielle Vorleistung für Intranor, Inh. Ugur Erden
    bedeutet, ist Intranor, Inh. Ugur Erden berechtigt,
    Vorschussrechnung und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu
    stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden.
  4. Sonstige
    Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von
    Intranor, Inh. Ugur Erden vorgelegt werden, sind
    kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
    anderes vereinbart wurde.
  5. Werden
    die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich
    vorgesehen genutzt, so ist Intranor, Inh. Ugur Erden
    berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in
    Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren
    Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu
  6. Intranor,
    Ugur Erden behält sich das Eigentum aller überlassenen
    Unterlagen, Skripte, Skizzen, Reinzeichnungen etc. pp. bis zur
    endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor. Urheberrechtliche
    Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller
    Rechnungen auf den Auftraggeber über.
  7. Ein
    Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen
    Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise
    gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden.
  8. Sollte
    der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es Intranor,
    Ugur Erden gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den
    jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Die
    Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens
    bleibt Intranor, Inh. Ugur Erden vorbehalten.
  9. Verzögert
    sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der
    Auftraggeber allein zu vertreten hat, zum Beispiel Nichtzahlung der
    Vorschussrechnung, Verzug bei der Beibringung von Unterlagen etc.
    so erhöht sich der Nettoauftragswert um 30 % bei Verzug von 3
    Monaten und um 75 % bei Verzug von 6 Monaten.
  10. Reisekosten
    und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu
    unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom
    Auftraggeber zu erstatten.
  11. Wie
    unter Ziffer 1.3 bereits festgehalten, bevollmächtigt der
    Auftraggeber Intranor, Inh. Ugur Erden notwendige
    Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur
    Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet
    sich, die Agentur für diese Fremdleistungen freizustellen,
    insbesondere die Kosten zu übernehmen.

  • 5 Gewährleistung und Haftung
  1. Intranor,
    Ugur Erden verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher
    Sorgfalt und mit bestem Gewissen auszuführen. Die Agentur
    verantwortet sich darüber hinaus, die überlassenen Dokumente,
    Daten, Bilder sprich Vorlagen etc. pp. sorgfältig zu behandeln.
  2. Ausgeschlossen
    ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, wenn Intranor, Inh.
    Ugur Erden und/oder deren gesetzliche Vertreter bzw. die
    Erfüllungsgehilfen von Intranor, Inh. Ugur Erden leicht
    fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei grob fahrlässiger
    Handlung und/oder bei Vorsatz. In diesem Falle ist die Haftung auf
    Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender
    Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  3. Eine
    Haftung von Intranor, Inh. Ugur Erden, welche unter Vollmacht
    ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Aufträge gegenüber
    Drittleistungen/Fremdleistungen gegeben hat, ist ausgeschlossen. Der
    Auftraggeber stellt Intranor, Inh. Ugur Erden von allen
    Ersatzansprüchen diesbezüglich frei.
  4. Der
    Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die
    Werbeagentur übergebenen Vorlagen, Daten, Skripte, etc. berechtigt
    Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung
    berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Intranor, Inh. Ugur
    Erden von allen Ersatzansprüchen frei, insbesondere auch dann, wenn
    Intranor, Inh. Ugur Erden im Laufe der Tätigkeit Bedenken
    kundgibt, welche die Zulässigkeit der Maßnahmen betrifft. Die
    Anmeldung solcher Bedenken hat unverzüglich und vor allem
    schriftlich bei Bekannt werden zu erfolgen. Eine Prüfungspflicht
    und somit auch Haftung für etwaige Verstöße gegen
    wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder
    warenzeichenrechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und/oder
    Eintragungsfähigkeit der Arbeiten besteht nicht. Erachtet
    Intranor, Inh. Ugur Erden für eine durchzuführende Maßnahme
    eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige
    Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache
    mit einem gesetzlichen Vertreter von Intranor, Inh. Ugur Erden
    die Kosten hierfür der Auftraggeber.
  5. Für
    die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte,
    Reinausführungen und Reinzeichnungen etc. pp. entfällt jede
    Haftung für Intranor, Inh. Ugur Erden. Darüber hinaus
    bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und
    Vollständigkeit des Werkes.
  6. Der
    Auftraggeber ist verpflichtet, die von Intranor, Inh. Ugur
    Erden gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt,
    in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen.
    Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach
    Ablieferung des Werkes schriftlich bei Intranor, Inh. Ugur
    Erden anzuzeigen. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als
    mangelfrei betrachtet.
  7. Bei
    Vorliegen von Mängeln steht der Werbeagentur das Recht zur
    zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu.
  8. Soweit
    Leistungen von Dritten betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung
    einer Domain, übernimmt Intranor, Inh. Ugur Erden keine Gewähr
    für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in
    jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen.
    Intranor, Inh. Ugur Erden übernimmt keine Haftung für
    Produkte und Dienstleistungen von Fremdanbietern angeboten werden.

  • 6 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
  1. Sollten
    einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
    sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar
    werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
    unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
    Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung
    treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen. Zielsetzung am
    nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.
    undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden
    Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der
    Vertrag als lückenhaft erweist
  2. Erfüllungsort
    für alle Leistungen ist Geisenheim, Deutschland. Es gilt deutsches Recht.
  3. Gerichtsstand
    für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem
    Kunden und dem Anbieter ist ausschließlich der Sitz des Anbieters,
    sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische
    Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
    Sondervermögen handelt.

Stand:
Januar 2021