Allgemeine Geschäftsbedingungen
Folgende AGBs sind Bestandteil für alle zwischen dem Dienstleister
Intranor Inh. Ugur Erden, Nothgottesstr. 3, 65366 Geisenheim,
Deutschland und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die
Geschäftsbedingungen sind vereinbart, wenn der Auftraggeber ihnen
nicht unverzüglich nach dem Zugang (spätestens binnen 3 Werktagen)
widerspricht. Fremde Einkaufsbedingungen gelten nur, soweit sie
diesen AGBs entsprechen. Diese AGBs gelten im Übrigen ferner für
die per Fax oder E-Mail nach Vertragsschluss zugesandten Zusatz und
Änderungsaufträge.
1 Angebot & Abwicklung
- Vor Beginn jeder kostenverursachenden Maßnahme wird grundsätzlich dem
Auftraggeber durch Intranor, Inh. Ugur Erden in schriftlicher
oder mündlicher Form ein Angebot unterbreitet, welcher durch den
Auftraggeber (Auftragserteilung) freigegeben werden muss. Kleinere
Aufträge, also Aufträge mit einem Nettowert bis zu 250,- Euro
sowie Aufträge im Rahmen laufender Projekte bedürfen keine
Unterbreitung von Kostenvoranschlägen und somit auch keiner
vorherigen Genehmigung. - Der Auftraggeber legt Intranor, Inh. Ugur Erden vor Ausführung der
Vervielfältigung Korrekturmuster vor bzw. erklärt schriftlich die
Freigabe des vorgelegten Datensatz bzw. Entwurf/ Reinzeichnung. - Intranor, Inh. Ugur Erden ist berechtigt, die Arbeiten einem Dritten zu
übertragen oder eben selbst auszuführen.
2 Urheberrecht und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt, Mitwirkung
- Der Auftraggeber bestätigt und versichert, dass die von ihm zur
Verfügung stellten Daten, Vorlagen, Bilder, Texte, Dateien etc. im
urheberrechtlichen Eigentum des Auftraggebers stehen und somit frei
von Rechten Dritter sind, sodass Dritte in ihren Rechten nicht
verletzt werden. Eine Prüfung von Seiten Intranor, Inh. Ugur
Erden erfolgt nicht. Sollte die Vorlage, die Datei, die Daten etc.
nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber
Intranor, Inh. Ugur Erden für Ansprüche Dritter hinsichtlich
der überlassenen Daten und Dateien sowie der eingerichteten Domain
von allen Ersatzansprüchen frei. - Der
Auftragsgeber verpflichtet sich, stets Kopien von den übergebenen
Daten und Unterlagen für sich selbst zu fertigen um eine eventuelle
weitere Übersendung sicher zu stellen. Sollte es beim
Übertragungswege, welcher Art auch immer, zu Verlusten von Daten,
Unterlagen etc. kommen, kann Intranor, Inh. Ugur Erden hierfür
nicht in die Haftung genommen werden. Der Auftraggeber allein trägt
die Verantwortung für die Übermittlung der Daten - Im
Wege der Übermittlung ist dem Auftraggeber bekannt, dass beim
Übertragungsweg, trotz höchster Sicherheitsstandards, die
Möglichkeit besteht, übermittelte Daten abzugreifen bzw.
abzuhören. Für dieses Risiko übernimmt allein der Auftraggeber
die Verantwortung. - Sollten
Mängel, Beschädigungen oder dergleichen bei Datenträgern
vorliegen, ist auch hier Intranor, Inh. Ugur Erden
haftungsmäßig nicht belangbar außer bei Vorsatz und grober
Fahrlässigkeit. - Die
Haftung von Intranor, Inh. Ugur Erden ist ausgeschlossen bei
Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport
auf das System des Auftraggebers entstehen können. - Für
den Fall des Datenverlustes bei Intranor, Inh. Ugur Erden,
trotz stetigen Backups der Daten, ist der Auftraggeber verpflichtet,
die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich
Intranor, Inh. Ugur Erden zur Verfügung zu stellen. - Reinzeichnungen,
Skizzen sprich Entwürfe sowie fertige Daten und Dateien unterliegen
dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes
gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche
Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. - Nach
Ausgleich sämtlicher mit dem Auftrag verbundenen Rechnungen und
somit Forderungen gegenüber dem Auftraggeber wird Intranor,
Ugur Erden dem Auftraggeber die Nutzungsrechte der in Auftrag
gegebenen Arbeit in dem Umfang übertragen, wie dies für den
Auftrag vereinbart ist (einfaches Nutzungsrecht). Im Zweifel erfüllt
Intranor, Inh. Ugur Erden die Verpflichtung durch Einräumung
nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet Deutschland für
die Einsatzdauer. - Eine
Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte durch den Auftraggeber
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Intranor,
Ugur Erden. - Vorschläge
des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit begründen kein
Mit-Urheberrecht - Intranor,
Ugur Erden hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken
als Urheber genannt zu werden - Intranor,
Ugur Erden ist jederzeit, auch wenn Intranor, Inh. Ugur
Erden das ausschließliche Nutzungsrecht gewährt hat, berechtigt,
Entwürfe und Vervielfältigungen im Rahmen der Eigenwerbung zu
verwenden. - Lieferverpflichtungen
Übersendung sind dann erfüllt, sobald die Arbeit bzw. die
Leistung zur Versendung gelangt ist. - Lieferfristen
sind nur verbindlich, wenn der Auftraggeber etwaige
Mitwirkungspflichten (z.B. Beschaffung von Unterlagen, Texten,
Bildern Freigaben) ordnungsgemäß erfüllt hat.
3 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen, Monatliche Pakete, SEO
- Intranor,
Ugur Erden genießt Gestaltungsfreiheit. Wünscht der
Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat
er die Mehrkosten zu tragen. Reklamationen hinsichtlich der
künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Intranor, Inh.
Ugur Erden behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene
Arbeiten. - Verzögert
sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der
Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Intranor, Inh. Ugur
Erden eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. - Bei
Buchung eines monatlichen Paketes fallen sämtliche Kosten für die
angegebene Vertragslaufzeit (6 oder 12 Monate) jeweils im Jahr
voraus oder Anfang des Monats bei monatlicher Zahlungsweise an. Die
Zahlung ist jeweils binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung
durchzuführen. - Intranor,
Ugur Erden garantiert in keiner Weise für eine Top Platzierung
bei Google oder anderen Suchmaschinen. Die Suchmaschinenoptimierung
erfolgt nach besten Gewissen und technischen Anforderungen. Ob ein
Platz in den vorderen Rankings erreicht wird obliegt allein dem
Suchmaschinenanbieter.
4 Vergütung
- Die
vereinbarten Preise sind Nettopreise, zu denen jeweils die geltende
Mehrwertsteuer hinzukommt. Zölle, Lizenzgebühren, auch
nachträglich entstehende Abgaben etc. werden dem Auftraggeber
ebenfalls in Rechnung gestellt. - Die
Vergütung ist unverzüglich, spätestens jedoch am 10. Werktag nach
Ablieferung der Daten, Dateien, Bilder, etc. pp. fällig, und zwar in
voller Höhe, sprich zahlbar ohne Abzug. - Bei
Aufträgen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, sowie
Aufträge die größeren Umfang mit sich bringen und somit eine hohe
finanzielle Vorleistung für Intranor, Inh. Ugur Erden
bedeutet, ist Intranor, Inh. Ugur Erden berechtigt,
Vorschussrechnung und/oder Teilabrechnungen in angemessener Höhe zu
stellen, welche ebenfalls ohne Abzug sofort fällig werden. - Sonstige
Tätigkeiten, Entwürfe oder Skizzen, die dem Auftraggeber von
Intranor, Inh. Ugur Erden vorgelegt werden, sind
kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas
anderes vereinbart wurde. - Werden
die Entwürfe später oder in größerem Umfang als ursprünglich
vorgesehen genutzt, so ist Intranor, Inh. Ugur Erden
berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in
Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren
Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu - Intranor,
Ugur Erden behält sich das Eigentum aller überlassenen
Unterlagen, Skripte, Skizzen, Reinzeichnungen etc. pp. bis zur
endgültigen Zahlung des Auftraggebers vor. Urheberrechtliche
Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller
Rechnungen auf den Auftraggeber über. - Ein
Mitwirken des Auftraggebers oder eine sonstige Mitarbeit hat keinen
Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Ein Abzug ist in keiner Weise
gestattet, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden. - Sollte
der Auftraggeber in Zahlungsverzug kommen, ist es Intranor,
Ugur Erden gestattet, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den
jeweiligen Basiszinssatz der deutschen Bundesbank zu verlangen. Die
Geltendmachung eines eventuell eingetretenen höheren Schadens
bleibt Intranor, Inh. Ugur Erden vorbehalten. - Verzögert
sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der
Auftraggeber allein zu vertreten hat, zum Beispiel Nichtzahlung der
Vorschussrechnung, Verzug bei der Beibringung von Unterlagen etc.
so erhöht sich der Nettoauftragswert um 30 % bei Verzug von 3
Monaten und um 75 % bei Verzug von 6 Monaten. - Reisekosten
und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu
unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom
Auftraggeber zu erstatten. - Wie
unter Ziffer 1.3 bereits festgehalten, bevollmächtigt der
Auftraggeber Intranor, Inh. Ugur Erden notwendige
Fremdleistungen wie Lizenzen etc. zu ordern, welche zur
Auftragserfüllung notwendig werden. Der Auftraggeber verpflichtet
sich, die Agentur für diese Fremdleistungen freizustellen,
insbesondere die Kosten zu übernehmen.
5 Gewährleistung und Haftung
- Intranor,
Ugur Erden verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher
Sorgfalt und mit bestem Gewissen auszuführen. Die Agentur
verantwortet sich darüber hinaus, die überlassenen Dokumente,
Daten, Bilder sprich Vorlagen etc. pp. sorgfältig zu behandeln. - Ausgeschlossen
ist jede Art von Schadensersatzansprüchen, wenn Intranor, Inh.
Ugur Erden und/oder deren gesetzliche Vertreter bzw. die
Erfüllungsgehilfen von Intranor, Inh. Ugur Erden leicht
fahrlässig gehandelt haben. Das gilt nicht bei grob fahrlässiger
Handlung und/oder bei Vorsatz. In diesem Falle ist die Haftung auf
Schäden beschränkt. Ein über den Materialwert hinausgehender
Schadensersatz ist ausgeschlossen. - Eine
Haftung von Intranor, Inh. Ugur Erden, welche unter Vollmacht
ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers Aufträge gegenüber
Drittleistungen/Fremdleistungen gegeben hat, ist ausgeschlossen. Der
Auftraggeber stellt Intranor, Inh. Ugur Erden von allen
Ersatzansprüchen diesbezüglich frei. - Der
Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an die
Werbeagentur übergebenen Vorlagen, Daten, Skripte, etc. berechtigt
Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung
berechtigt sein, stellt der Auftraggeber Intranor, Inh. Ugur
Erden von allen Ersatzansprüchen frei, insbesondere auch dann, wenn
Intranor, Inh. Ugur Erden im Laufe der Tätigkeit Bedenken
kundgibt, welche die Zulässigkeit der Maßnahmen betrifft. Die
Anmeldung solcher Bedenken hat unverzüglich und vor allem
schriftlich bei Bekannt werden zu erfolgen. Eine Prüfungspflicht
und somit auch Haftung für etwaige Verstöße gegen
wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und/oder
warenzeichenrechtliche Rechte, deren Zulässigkeit und/oder
Eintragungsfähigkeit der Arbeiten besteht nicht. Erachtet
Intranor, Inh. Ugur Erden für eine durchzuführende Maßnahme
eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige
Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache
mit einem gesetzlichen Vertreter von Intranor, Inh. Ugur Erden
die Kosten hierfür der Auftraggeber. - Für
die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte,
Reinausführungen und Reinzeichnungen etc. pp. entfällt jede
Haftung für Intranor, Inh. Ugur Erden. Darüber hinaus
bestätigt der Auftraggeber mit der Freigabe die Richtigkeit und
Vollständigkeit des Werkes. - Der
Auftraggeber ist verpflichtet, die von Intranor, Inh. Ugur
Erden gelieferten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt,
in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen.
Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach
Ablieferung des Werkes schriftlich bei Intranor, Inh. Ugur
Erden anzuzeigen. Bei einer verspäteten Rüge wird das Werk als
mangelfrei betrachtet. - Bei
Vorliegen von Mängeln steht der Werbeagentur das Recht zur
zweimaligen Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Zeit zu. - Soweit
Leistungen von Dritten betroffen sind, wie zum Beispiel die Nutzung
einer Domain, übernimmt Intranor, Inh. Ugur Erden keine Gewähr
für die dauerhafte Nutzung. Die Nutzung richtet sich nach den in
jedem Land geltenden Regeln der Registrierungsorganisationen.
Intranor, Inh. Ugur Erden übernimmt keine Haftung für
Produkte und Dienstleistungen von Fremdanbietern angeboten werden.
6 Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige Bestimmungen
- Sollten
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar
sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar
werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen
unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren
Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung
treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen. Zielsetzung am
nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw.
undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden
Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der
Vertrag als lückenhaft erweist - Erfüllungsort
für alle Leistungen ist Geisenheim, Deutschland. Es gilt deutsches Recht. - Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem
Kunden und dem Anbieter ist ausschließlich der Sitz des Anbieters,
sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen handelt.
Stand:
Januar 2021